Kostenübernahme durch Krankenkasse & Beihilfe

Viele gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen beteiligen sich anteilig an den Kosten einer osteopathische Behandlung. 

Die Höhe der Erstattung ist tarif- bzw. beihilfeabhängig und kann je nach Versicherung, Bundesland und persönlichen Tarif variieren. Eine vollständige Kostenübernahme kann nicht zugesichert werden.

Für eine mögliche Erstattung durch die Beihilfe oder private Krankenversicherung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle über die geltenden Voraussetzungen, den Erstattungsumfang sowie die Form der Abrechnung.

Ich bin Mitglied im Deutscher Verband für Osteopathische Medizin (DVOM).

Einige Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Pilates-Kurse, weil diese nachweislich eine gesundheitsförderliche Wirkung zeigt. Es lohnt sich daher die Kontaktaufnahme zur Krankenkassen. Möglicherweise kann man von einem Zuschuss profitieren.

Die Abrechnung erfolgt als Privatleistung.

Eine unverbindliche Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die sich an den Kosten beteiligen finden Sie