Die osteopathische Behandlung ist eine ganzheitliche, manuelle Methode, die darauf abzielt, funktionelle Spannungen im Körper wahrzunehmen und zu begleiten.
Sie ersetzt keine ärztliche Diagnostik oder Therapie und erfolgt ohne Heilversprechen.
Osteopathische Begleitung
von Babys
Wann eine osteopathische Begleitung sinnvoll sein kann:
- nach Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen
- Entwicklungsverzögerungen
- Schädelasymmetrien
- Vorzugshaltungen/Schiefhals
- Verdauungsbeschwerden (z.B. Koliken)
- etc.
Osteopathische Begleitung von Kindern und Jugendlichen
Wann eine osteopathische Begleitung sinnvoll sein kann:
- funktionelle Beschwerden des Bewegungsapparates
- Kiefergelenksbeschwerden
- Kopfschmerzen, Verspannungen, Haltungsauffälligkeiten
- Begleitung nach Unfällen und Verletzungen
- etc.
Osteopathische Begleitung von Frauen vor, während und nach der Schwangerschaft
Wann eine osteopathische Begleitung sinnvoll sein kann:
- funktionelle Beschwerden im Zusammenhang mit einem unerfüllten Kinderwunsch
- begleitende Unterstützung bei Endometriose-assoziierten Beschwerden
- Menstruationsbeschwerden
- schwangerschaftsbedingte Rückenbeschwerden
- Kopfschmerzen
- Narbenbehandlung nach Kaiserschnitt
- funktionelle Beschwerden im Beckenbodenbereich
- begleitende Unterstützung bei wiederkehrenden Beschwerden im Beckenbereich
- etc.
Osteopathische Begleitung von Frauen und Männern
Wann eine osteopathische Begleitung sinnvoll sein kann:
- Kopfschmerzen und migräneassoziierte Beschwerden
- Tinnitus-assoziierte Beschwerden und Schwindelgefühle
- Wirbelsäulenbeschwerden
- Kiefergelenksbeschwerden
- etc.
Manuelle Therapie, Lymphdrainage und Krankengymnastik für Privatpatienten nach ärztlicher Verordnung
Mögliche Indikationen:
- Behandlung nach operativen Eingriffen
- Schwellungen, Lymphabflussstörungen und Ödeme
- Schmerzen des Bewegungsapparates (z.B. Rücken, Hüfte, Knie, Schulter)
- Arthrose
- etc.
Hinweis:
Die genannten Indikationen dienen der allgemeinen Information.
Die Behandlung erfolgt ausschließlich nach ärztlicher Verordnung.